💥Heute geht es weiter im Rahmen der 100 Jahr Feier💥+++
Verfahrensordnung Fußball SV Eintracht Gommern
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Organe der Abteilung
  2. Finanzen
  3. Organisation
  4. Spielbetrieb
  5. Sonstiges
1. Organ der Abteilung
 
Das oberste Gremium ist die Abteilungsleitung. Anträge können über alle Mitglieder an die Abteilungsleitung herangetragen werden. Die AL entscheidet mit einfacher Mehrheit in allen Angelegenheiten. Über alle Sitzungen und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen.
 
2.Finanzen
 
Alle Mitglieder, ob Spieler, Trainer, Betreuer oder Funktionäre müssen den gültigen Beitrag des Gesamtvereins SV Eintracht Gommern und der Abteilung Fußball bezahlen. Sonderregelung sind über die Abteilungsleitung an den Gesamtvereinsvorstand zu richten.
Pro Mannschaft wird im Regelfall nur ein Trainer/Übungsleiter finanziell Entschädigt. Dieser muss Mitglied im Verein sein. Eine Trainer-Lizenz kann zu höheren Entschädigungen führen.
 
2.1 Turniere
 
Alle geladenen Mannschaften entrichten bei Heimturnieren eine Startgebühr von mindestens 30.00 Euro. Die Abrechnung, nach Abzug der Schiedsrichterkosten, hat innerhalb von 10 Tagen über den Jugendleiter an den Finanzwart der Abteilung zu erfolgen. Dieser leitet dann alles an die Geschäftsführung des Hauptvereins weiter. Einnahmen aus Verpflegung bleiben bei den für die Verpflegung Verantwortlichen.
 
Die Abrechnung der Startgebühren, Kautionen und ähnliches bei Auswärtsturnieren hat innerhalb von 10 Tagen über den Jugendleiter an den Finanzwart der Abteilung zu erfolgen. Dieser leitet dann alles an die Geschäftsführung des Hauptvereins weiter. Das Budget für die Teilnahme an Turnieren beträgt pro Mannschaft 150 Euro je Saison. Die Erstattung erfolgt unbar. Verpflegung wird nicht erstattet.
 
2.2 Zuschüsse
 
Für Veranstaltungen, wie Weihnachtsfeiern , Saisonabschlüsse, Teambildende Maßnahmen können Zuschüsse beantragt werden. Die Anträge sind schriftlich und im Voraus an die Abteilungsleitung zu richten. Diese entscheidet über die Höhe der Zuwendung, sollte aber 4,00 Euro pro aktiven Spieler nicht übersteigen. Ein Verwendungsnachweis ist dem Finanzwart der Abteilung innerhalb von 10 Tagen nach der Maßnahme zuzuleiten, danach wird der bewilligte Zuschuss unbar ausgezahlt.
 
3. Organisation
 
Alle Turniere sind der Abteilungsleitung schriftlich zu melden und werden dann über die Staffelleiter im DFBnet zu beantragt.
 
3.1 Pässe
 
Anträge auf Erstausstellung sind mit Geburtsurkunde, Antrag auf Spielerlaubnis des FSA, Antrag auf Vereinsmitgliedschaft und einem aktuellen Passbild über den Abteilungsleiter an den DFBnet-Beauftragten zu stellen.
Bevor ein Antrag auf Erstausstellung eines Passes gestellt wird, kann ein 4 wöchiges kostenloses Probetraining in Anspruch genommen werden.
Anträge auf Vereinswechsel sind mit Antrag auf Spielerlaubnis des FSA, Antrag auf Vereinsmitgliedschaft und einem aktuellen Passbild sowie abgestempelten Pass oder Verlustbescheinigung oder online-Abmeldung über den Abteilungsleiter an den DFBnet-Beauftragten zu stellen.
 
3.2 Abmeldungen
 
Abmeldungen sind nur nach Vorgabe der Vereinssatzung möglich. Vereinswechsel sind nur in den Wechselperioden des FSA und seinen Regeln möglich 
 
3.3 Spielberechtigungsliste im DFBnet
 
Alle Mannschaftenverantwortlichen sind für die Aktualität der Spielberechtigungsliste im DFBnet verantwortlich .Fragen hierzu sind mit dem DFBnet-Beauftragten zu klären.
 
4. Spielbetrieb
 
Die Spielpläne sind online verfügbar, Spielverlegungsanträge und Anträge auf Testspiele haben über das DFBnet zu erfolgen. Diese sind der Abteilungsleitung schriftlich mitzuteilen.
 
 
Bei Heimspielen, ab der E-Jugend sind zwei Ordner zu stellen und das Ordnerbuch gewissenhaft zu führen.
 
4.1 Ausstattung
 
Die Mannschaften werden mit Spielkleidung und sonstiger Ausrüstung ausgestattet, je nach finanzieller Lage. Damit ist pfleglich umzugehen. Beschädigungen oder Fehlen ist unverzüglich der Abteilungsleitung mitzuteilen.
Trainingsutensilien stehen zur Verfügung. Ergänzungen sind schriftlich an die Abteilungsleitung zu beantragen.
Eine Bestandsaufnahme und die Bedarfsplanung der Ausrüstung der Mannschaften für die kommende Saison ist bis zum 30. Mai jeden Jahres von den Manschaftsverantwortlichen an die Abteilungsleitung zu erbringen.
Mit dem Flutlicht, Wasser, Licht Heizung am Sportplatz Volkshaus ist sparsam umzugehen. Die Trainer/Übungsleiter sind für die Ordnung und Sauberkeit der Anlagen verantwortlich.
 
 
4.2 Schiedsrichter
 
Im Bereich G bis E Jugend sind vorwiegend eigene Schiedsrichter einzusetzen, sollte dies nicht möglich sein ist eine Anfrage an den KFV zulässig (Kosten sparen)
Schiedsrichterkosten sind auszulegen. Die entsprechenden Belege sind bei der Abteilungsleitung einzureichen und werden nach Prüfung unbar erstattet.
 
5. Sonstiges
 
Jeder Trainer, Co-Trainer, Junior-Coch, Schiedsrichter oder Betreuer bildet sich auf eigener Initiative fort, Kosten werden vom Verein übernommen, auf Antrag vor der Maßnahme.
 
Während des Spiel und Trainingsbetriebes soll auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geachtet werden.
 
Die Verfahrensordnung tritt am .01.07.2018 in Kraft.